Nachricht
60 IN 204/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Panthergrip GmbH, Parkstraße 5, 18057 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14610
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Abschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 04.12.2025 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.12.2025