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10 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malderle Transport & Logistik GmbH, Walme 8, 34474 Diemelstadt (AG Korbach, HRB 1464), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Korbach, 25.09.2025