Nachricht
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 14689 eingetragenen Publikat GmbH, Bauhofstr. 30, 63762 Großostheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beatrice Mackenroth
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 dahin gehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren nicht wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, sondern zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wird.
Gründe:
Es handelt sich um eine Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da bei der Erstellung des Eröffnungsbeschlusses versehentlich eine nicht zutreffende Alternative bei den Eröffnungsgründen aktiviert wurde und daher im Eröffnungsbeschluss versehentlich angegeben wurde, dass das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird, obwohl das Insolvenzverfahren zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer hat im Eröffnungsgutachten vom 21.12.2023 mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass lediglich der Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
43 IN 707/23
Bielefeld, 18.01.2024