WATERREBELS GmbH

63 IN 263/22 20.02.2023 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 15782
Sitz
Mittenwalde
Adresse
Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde
Geschäftszweig
Die Entwicklung und die Produktion von Wasserfahrzeugen, der Handel mit Wassersportzubehor u. a., Am Kanal Gebaude 61, 15749 Mittenwalde, eingetragener Sitz: Mittenwalde, vertreten durch den Geschaftsfuhrer Herrn Stefan Klug, Weitlingstrasse 40, 10317 Berl
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WATERREBELS GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 15782 CB), Geschäftszweig: Die Entwicklung und die Produktion von Wasserfahrzeugen, der Handel mit Wassersportzubehör u. a., Am Kanal Gebäude 61, 15749 Mittenwalde, eingetragener Sitz: Mittenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Klug, Weitlingstraße 40, 10317 Berlin wurde am 17.02.2023, um 12:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.04.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.04.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 10. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 17.02.2023
Az.: 63 IN 263/22

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