Geschäftszweig
Die Auswertung und die Weiterentwicklung von Schutzrechten. Hierbei geht es in erster Linie um die Erstellung und beständige Weiterentwicklung der aus den Schutzrechten resultierenden Soft- und Hardware, Diversifikation der Soft- und Hardware in die inter
Nachricht
8 IN 116/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kronoton GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Geschäftsführer, Völckers Park 13, 21465 Reinbek
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 15866 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 335837
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Kaufvertrag vom 10.09.2025 mit Hottes & Miller GbR über die immateriellen Vermögenswerte
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.12.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 01.12.2025