StaffCoach GmbH

59 IN 423/25 24.11.2025 AG Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)
Register
Stendal, HRB 15893
Sitz
Halle (Saale)
Adresse
Passendorfer Weg 1, 06128 Halle (Saale)
Nachricht
59 IN 423/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StaffCoach GmbH, Passendorfer Weg 1, 06128 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 15893), vertr. d.: 1. Christian Winderle, Mühlweg 1 f, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführeramt niedergelegt, Minderheitsgesellschafter), 2. PARS Verwaltungs GmbH Halle vertr. D. Herrn Hans-Jörg Ludolph, Hoher Weg 3, 06120 Halle (Saale),(Mehrheitsgesellschafterin) ist der Beschluss vom 07.11.2025 berichtigt worden.

Statt

StaffCoach GmbH, Passendorfer Weg 1, 06128 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 15893),
vertreten durch:
1. Christian Winderle, Mühlweg 1 f, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer)
2. PARS Verwaltungs GmbH Halle vertr. D. Herrn Hans-Jörg Ludolph, Hoher Weg 3, 06120 Halle (Saale)

muss es richtig heißen:

StaffCoach GmbH, Passendorfer Weg 1, 06128 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 15893),
vertreten durch:
1. Christian Winderle, Mühlweg 1 f, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführeramt niedergelegt seit dem 15.09.2025; Minderheitsgesellschafter),
2. PARS Verwaltungs GmbH Halle vertr. D. Herrn Hans-Jörg Ludolph, Hoher Weg 3, 06120 Halle (Saale), (Mehrheitsgesellschafterin)
3. Einzelprokura: Marleen Röder


Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) oder dem Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.11.2025

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