Geschäftszweig
Die Organisation und Durchfuhrung von Veranstaltungen aller Art, einschliesslich der Planung, Durchfuhrung und Vermarktung von Konzerten, Festivals, Diskotheken, Kinoauffuhrungen, Messen, Kongressen, DJ-Events und sonstigen kulturellen sowie gesellschaftli
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 213/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163358 eingetragenen AMETHYST GmbH, Überseering 34, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peyman Ghassemi
Geschäftszweig: Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, einschließlich der Planung, Durchführung und Vermarktung von Konzerten, Festivals, Diskotheken, Kinoaufführungen, Messen, Kongressen, DJ-Events und sonstigen kulturellen sowie gesellschaftlichen Veranstaltungen. Die Erbringung von Personal-Dienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung, einschließlich der Bereitstellung von Fachpersonal und Arbeitskräften für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Erbringung von Dienstleistungen in der Gebäudereinigung und im Facility Management, einschließlich der Reinigung von Gebäuden, Büros, Industrieanlagen und öffentlichen Einrichtungen sowie der Verwaltung, Wartung und Instandhaltung von Liegenschaften. Die Verwaltung von Immobilien, einschließlich der Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien sowie der damit verbundenen Dienstleistungen wie Mietmanagement, Vermietung, Instandhaltung, Renovierung und Bewirtschaftung. Der Import und Export von Produkten aller Art, einschließlich Konsumgütern, Maschinen, Bauteilen und sonstigen Waren aus verschiedenen Herstellern und Ländern, die nicht ausdrücklich gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere die Bereitstellung von Limousinen und anderen Premium-Fahrzeugen, sowohl für private Anlässe als auch für Veranstaltungen, einschließlich der Bereitstellung von Chauffeurdiensten und Fahrzeugbetreuungsdiensten. Die Durchführung von eigenen Investitionsaktivitäten sowie die Beteiligung an Unternehmen und Projekten, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2025, um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 213/25
Amtsgericht Hamburg, 08.12.2025