Eröffnung

Armin Stäbler GmbH

810 IN 1561/25 A-17-8 25.03.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 16810
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
A Der Handel und die Vertretung von Elektrogeräten. b Die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art.
Nachricht
810 IN 1561/25 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810),
vertreten durch:
Eberhard Stäbler, Hofheim, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1739/25 A-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1561/25 A-82- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.03.2026

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