Berken Tiefbau GmbH

63 IN 329/23 15.03.2024 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 16894
Sitz
Schönefeld
Adresse
Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Berken Tiefbau GmbH, Kienberger Allee 4, 15252 Schönefeld, wurde am 11.03.2024, um 10:57 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.5.24 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 28. Mai 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerde-frist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 12. März 2024, Az.: 63 IN 329/23

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