ALBA BAU GmbH

620 IN 1672/25 01.10.2025 AG Duisburg (Nordrhein-Westfalen)
Register
Duisburg, HRB 17009
Sitz
Duisburg
Adresse
Buschstraße 95, 47166 Duisburg
Nachricht
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25


620 IN 1672/25



AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf

wird der Beschluss vom 01.10.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Eröffnung nicht aufgrund eines am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in erfolgt, sondern aufgrund des Antrags der Schuldnerin vom selben Tage.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.


Duisburg, 01.10.2025
Amtsgericht



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