Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens sind IT-Dienstleistungen für Unternehmen sowie IT-Schulungen. Die Gesellschaft darf jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 483/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174763 eingetragenen Itinno GmbH, Kapstadtring 7, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Itinno GmbH
Geschäftszweig: Gegenstand d. Unternehmens s. IT-Dienstleistungen f. Unternehmen sowie IT-Schulungen. D. Gesellschaft darf jede Tätigkeit ausüben, d. geeignet ist. d. Gesellschaftszweck zu fördern
ist am 09.03.2026, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 483/25
Amtsgericht Hamburg, 09.03.2026