Geschäftszweig
Zweck ist die Förderung der Erziehung und Bildung (von Kleinkindern) im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 7 und Nr. 4 AO. Gegenstand ist die Gründung, die Übernahme und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB
Nachricht
3611 IN 6009/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jump Bilingual Kindergarten gUG (haftungsbeschränkt),
Dahlemer Weg 8, 14169 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 179984
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrags das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2026