Twinsity GmbH

666 IN 267/25 e 05.01.2026 AG Kassel (Hessen)
Register
Kassel, HRB 18117
Sitz
Kassel
Adresse
Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel
Nachricht
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.10.2025 berichtigt worden.

Statt "zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:" muss es richtig heißen: "Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:"



Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel oder dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 05.01.2026

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