Nachricht
36v IN 5164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
VLM Health GmbH, Pufendorfstraße 7, 10249 Berlin
- vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 182613
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.03.2023 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 14.2.2023 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens sowie der immateriellen Vermögensstände der Schuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.03.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.03.2023