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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Knöpfchen Intensivpflege GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 18575 FF), Biesenthaler Straße 7F, 16230 Sydower Fließ, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jörg Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.11.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 340/22