Sicherungsmaßnahme

Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH

666 IN 71/26 e 15.04.2026 AG Kassel (Hessen)
Register
Kassel, HRB 18623
Sitz
Kassel
Adresse
Waldmannstraße 29, 34132 Kassel
Geschäftszweig
Erwerb und Veräußerung sowie die Sanierung von Immobilien.… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
666 IN 71/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH, Waldmannstraße 29, 34132 Kassel (AG Kassel, HRB 18623), vertr. d.: Insolvenzverfahren Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 15.04.2026


Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
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Adresse
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