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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 243/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18651 eingetragenen Fensterbau Bircan GmbH, vertr. d. d. GF Orhan Emre Yücefaydali, Schulte-im-Hofe-Platz 5, 45886 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Fensterbau Bircan GmbH
Geschäftszweig: Handel u. Einbau v. Fenstern,Rollläden,Türen,Markisen,Wintergärten,Fassadenpaneelen sowie Fassadenverkleidung aus Alu
ist am 16.04.2026, um 13:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 243/25
Amtsgericht Essen, 16.04.2026