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905 IN 308/22 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Olbrich Technischer Industriebedarf GmbH, Anderter Straße 31, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 1914), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, I.OG links, Limmerstraße 16, 30451 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 27.11.2025