Nachricht
666 IN 15/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIE-KING GmbH, Göttinger Straße 25, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 19292), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, als Geschäftsführer Geschäftsführer, Uschlager Weg 4, 34123 Kassel, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 29.01.2024