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1 IN 508/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MFS GmbH Montage und Fertigungstechnik Süd, Dieselstraße 14, 86695 Nordendorf, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19450
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Vergleich vom 28.08.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und der Raiffeisenbank Obermain Nord eG
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.10.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 19.09.2025