Ruhrpott Bau NRW GmbH

80 IN 526/22 27.11.2023 AG Bochum (Nordrhein-Westfalen)
Register
Bochum, HRB 19864
Sitz
Herne
Adresse
Schlachthofstr. 10, 44649 Herne
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens sind samtliche Hausmeistertatigkeiten aller Art sowie die Hausverwaltung. Des weiteren die Reinigung von Objekten
Nachricht
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 526/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19864 eingetragenen Ruhrpott Bau NRW GmbH, Schlachthofstr. 10, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Schlachthofstr. 10, 44649 Herne



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.

Geprüft werden sollen folgende Forderungen:

Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 5 bis lfd. Nr. 12.


Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die bzw. eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der/den zu prüfenden Forderung/en und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27, niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 526/22
Amtsgericht Bochum, 24.11.2023

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