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38 IN 36/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FAMER Entwicklung und Projektausführungs GmbH, Heinrich-Heine-Str. 5, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 200237), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Lenethunweg 12, 49084 Osnabrück, (Geschäftsführer Geschäftsführer, vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Imeyerweg 45, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Mittwoch, den 15.10.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des Grundbesitzes der FA-MER Entwicklung und Projektausführungs GmbH, eingetragen in dem beim Amtsgericht Osnabrück geführten Grundbuch von Gretesch, Blatt 1039, Gemarkung Gretesch, Flur 5, Flurstück 83/277, Gebäude- und Freifläche, Oppelner Straße, groß: 994 qm, einschließlich aller wesentlichen Bestandteile und allem gesetzlichen Zubehör zu einem Kaufpreis von 145.000,00 EUR.
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 14.10.2025 erhoben werden.
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt als erteilt, sofern bis zur genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Osnabrück, 29.09.2025