A & L Dienstleistungs GmbH

47 IN 76/22 26.03.2024 AG Bückeburg (Niedersachsen)
Register
Stadthagen, HRB 201893
Sitz
Obernkirchen
Adresse
Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen
Nachricht
47 IN 76/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & L Dienstleistungs GmbH, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRB 201893), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Am Bleißmer 15, 31683 Obernkirchen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 10.04.2024, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche gegenüber der OLINDA SAS, Zweigniederlassung Deutschland in Berlin. Es handelt sich um einen Vergleich mit einem erheblichen Streiwert bei bestehendem erhöhten Prozessrisiko.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 25.03.2024

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