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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 150/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2027 eingetragenen St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Am Busdorf 2, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Am Busdorf 2, 33098 Paderborn, Frau Schwester Bernadette M. Putz, Am Busdorf 2, 33098 Paderborn, Herrn Marcus Funk, Am Busdorf 2, 33098 Paderborn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niering Stock Tömp, Sachsenring 69, 50677 Köln
Sachwalter: Dr. Rainer Eckert, Robert Enke Strasse1, 30169 Hannover
wird das Insolvenzverfahren mit Wirkung zum 31.3.2024, 24 Uhr aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 8.1.2024 in der Fassung vom 30.1.2024 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO).
Wie in dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehen, wird nunmehr durch den Sachwalter überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubigern nach dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans gegen die Schuldnerin zustehen (§ 260 Abs. 2 InsO).
2 IN 150/23
Amtsgericht Paderborn, 27.03.2024