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132 IN 39/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildesheimer Behälterbau GmbH, Cheruskerring 52, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203807), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Auf der Dahl 9, 57299 Burbach, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 20.01.2026