NW Reisen GmbH

11 IN 26/25 18.02.2026 AG Verden (Aller) (Niedersachsen)
Register
Walsrode, HRB 204662
Sitz
Worpswede
Adresse
Klosterweide 41, 28865 Lilienthal
Nachricht

Amtsgericht
Verden (Aller)
Beschluss



11 IN 26/25
13.02.2026


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

NW Reisen GmbH, Klosterweide 41, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 204662),
vertreten durch:
Jamie Aaron Connor Pohla, Markt 31, 03249 Sonnewalde, (Geschäftsführer Geschäftsführer,

wird der Eröffnungsbeschluss vom 29.01.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

Statt " NW Reisen GmbH, Heinrich-Vogeler-Weg 36, 27726 Worpswede" muss es richtig heißen: " NW Reisen GmbH, Klosterweide 41, 28865 Lilienthal".

G r ü n d e:

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Kasper,Richterin am Amtsgericht

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