Nachricht
35 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ronis Autocenter UG, Industriestr. 57B, 31275 Lehrte (AG Hildesheim, HRB 205775), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Heidering 14, 31275 Lehrte, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf den
29.09.2023.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die freihändige Veräußerung des Fuhrparkes und der Vorräte nach § 160 InsO und ggfs. auch an besonders Interessierte nach § 162 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 07.09.2023