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9 IN 83/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWS Großmann GmbH, Hohe Feldstr. 16b, 49696 Molbergen (AG Oldenburg, HRB 206652), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hohe Feldstr. 16b, 49696 Molbergen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.01.2024