KBK Industriemontagen GmbH

7 IN 6/23 26.01.2026 AG Nordhorn (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRB 207594
Sitz
Nordhorn
Adresse
Karl-Braun-Straße 6, 48531 Nordhorn
Nachricht
7 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBK Industriemontagen GmbH, Karl-Braun-Straße 6, 48531 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 207594), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Anemonenweg 14, 48599 Gronau (Westfalen), (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Rolf Poppenborg, Holunderweg 17, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist das Verfahren am 23.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Vorbehalten bleibt die Anordnung einer Nachtragsverteilung für den Fall, dass noch eine Überbrückungsbeihilfe aus der Coronazeit ausgezahlt wird. Vorbehalten bleibt insoweit u.a. die Erhebung dadurch erhöhter Gerichtskosten. Von einer Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung wird wegen dieses Vorbehalts abgesehen. Sollte es nicht zu einer Anordnung einer Nachtragsverteilung kommen, hat dieser Passus hiermit sein Bewenden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 23.01.2026

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