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- 50 IN 83/22 -132 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaschma GmbH, Im Kirchenfelde 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208007), vertreten durch: Abdulrhman Karaman, Dömitzer Str. 11, 30625 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Mittwoch den 11.02.2026
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgendem Antrag:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum getroffenen Vergleich mit Frau Nadia Mourad Ismail zur Abgeltung der Unterbilanzausgleichs- und Fehlbetragshaftungsansprüche
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.12.2025 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu den vorgenannten Anträgen bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 23.01.2026