Nachricht
27 IN 16/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekteins GmbH, Winkelhausenstraße 10, 49090 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 210159), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Bocketaler Straße 12, 49479 Ibbenbüren, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Ingo Hagemann, Ursula-Flick-Str. 23, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
"Zustimmung zu dem mit der Oxid eSales GmbH geschlossenen Kaufvertrag vom 18.12.2025 über die Softwareprodukte sowie damit zusammenhängender Nutzungsrechte der Insolvenzschuldnerin gemäß Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter der Projekteins GmbH und der Firma Oxid eSales AG, 79098 Freiburg i. Br. "
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 20.01.2026