Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermogens, d. Erwerb u. d. Verw. v. Beteiligungen an anderen Unternehmen, insb. d. Ubernahme d. Geschaftsfuhrung bei d. Lighthouse Beteiligungsg.
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 289/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 210229 eingetragenen Lighthouse Verwaltungs GmbH, Wedeler Landstraße 65, 22559 Hamburg, ehemals: Hindenburgstr. 4, 38709 Wildemann, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Geschäftsführer,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 289/23
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2025