ACN Bauen und Wohnen GmbH

7 IN 11/23 12.01.2024 AG Nordhorn (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRB 213305
Sitz
Neuenhaus
Adresse
Katharina-Heinroth-Straße 8a, 49828 Neuenhaus
Nachricht
7 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACN Bauen und Wohnen GmbH, Katharina-Heinroth-Straße 8a, 49828 Neuenhaus (AG Osnabrück, HRB 213305), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Katharina-Heinroth-Straße 8a, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Nina Colell, Storchenweg 4a, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
19.01.2024.

Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:

Der Unterzeichner erbittet die Zustimmung der Gläubigerversammlung hinsichtlich des Verkaufs eines Grundstücks gelegen in der Neuenhauser Straße 115 in Nordhorn zu einem Kaufpreis von 275.000,00 € an die Eheleute Yvonne und Thomas Ehlert, Neuenhauser Straße 152, 48527 Nordhorn.

Gemäß Grundbuchauszug vom 27.02.2023 ist die Insolvenzschuldnerin als Eigentümerin im Grundbuch von Nordhorn, Blatt 14616, Flur 66, Flurstück 18/4, Gemarkung Nordhorn, Gebäude- und Freifläche, Neuenhauser Straße 115, groß 1.050 qm, eingetragen.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II
- Lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den
jeweiligen Eigentümer von Nordhorn Blatt 11840,
Bestandsverzeichnis Nr. 2.
Abt. III
- Lfd. Nr. 5: 350.000,00 EUR brieflose Grundschuld mit 19 % Zinsen
jährlich für die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn,
Nordhorn.
Die Immobilie ist seit längerer Zeit unbewohnt und in einem nicht bewohnbaren Zustand.
Das auf der Immobilie errichtete Wohnhaus ist zum Abriss bestimmt.
Gemäß Forderungsanmeldung der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
valutieren die o. g. eingetragenen Grundschulden in Abt. III lfd. Nr. 5: 350.000,00 € in
Höhe von insgesamt 880.494,09 €.
Im Falle der Veräußerung hat die Grundpfandgläubigerin, Kreissparkasse Grafschaft
Bentheim zu Nordhorn, sich bereit erklärt an die Insolvenzmasse einen Kostenbeitrag in
Höhe von 5,00 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vom vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Daher erbittet der Unterzeichner die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dieser Veräußerung.




Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis einschließlich zum 19.01.2024 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 19.01.2024 dürfen nicht berücksichtigt werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 11.01.2024

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