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12 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zaubergarten GmbH, Wildeshauser Straße 11, 26197 Großenkneten (AG Oldenburg, HRB 215122), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Wiesenweg 45, 49377 Vechta-Calveslage, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die Berechnungsmasse beträgt jeweils 68.280,01 EUR. Zuschläge zur jeweiligen Vergütung werden nicht geltend gemacht. Abschlagstatbestände liegen nicht vor.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2026