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59 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des RGM Facility UG (haftungsbeschränkt), c/o Madalina Necula, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels (AG Oldenburg, HRB 216585), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Max-Linger-Straße 6, 06667 Weißenfels, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.12.2025