MidaCreativ UG (haftungsbeschränkt)

908 IN 288/23 - 2 - 01.12.2025 AG Hannover (Niedersachsen)
Register
Hannover, HRB 216860
Sitz
Wedemark
Adresse
Langer Acker 24, 30900 Wedemark
Nachricht
908 IN 288/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MidaCreativ UG (haftungsbeschränkt), Langer Acker 24, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 216860), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Brelauer Straße 17, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 17.12.2025, 11:10 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubiger zum Vergleichsangebot von Frau Nicole Rzepa in Höhe von 30.000,00 EUR zur Abgeltung der Ansprüche aus Geschäftsführer Geschäftsführer,
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 27.11.2025

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