Stangengrüner Mühlenbäckerei AG

403 IN 1921/23 01.02.2024 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 21694
Sitz
Lengenfeld
Adresse
Plohnbachstraße 36, 08485 Lengenfeld
Geschäftszweig
Produktion, Vertrieb und Handel von Back- und Konditoreiwaren) wird am 01.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1921/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stangengrüner Mühlenbäckerei AG, Plohnbachstraße 36, 08485 Lengenfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21694
vertreten durch den Vorstand Daniela Diener
vertreten durch den Vorstand Volker Seifert

ergeht am 01.02.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Produktion, Vertrieb und Handel von Back- und Konditoreiwaren) wird am 01.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.


3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Thomas Wazlawik
WallnerWeiß
Hofer Straße 75
08527 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 28056 0
Email geschäftlich: 03741 28056 10

bestellt.


4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.


5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 15.03.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.


6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.


7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird bestimmt auf:


Freitag, 08.03.2024, 09:45 Uhr, Sitzungssaal E.006, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.


Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Sachwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.04.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.


8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Chemnitz, Heinrich- Lorenz-Straße 20, 09120 Chemnitz, vertreten durch Frau Kerstin Steinbach

- Merkur Privatbank KGaA, Bayerstraße 33, 80335 München, vertreten durch Herrn Peter Bernhart

- BÄKO Mitteldeutschland eG, Ahornstraße 3, 09356 St. Egidien, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden



Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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