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7 IN 82/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOX Mobilheim GmbH, Carl-Zeiss-Str. 15 a, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 217270), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, als Geschäftsführer Geschäftsführer, Asterstraat 33, 7572 XK Oldenzaal, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
05.12.2025.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert:
o Der Termin soll der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung dienen, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, die gegenüber dem Finanzamt Lingen (Ems) geltend gemachte Forderung aus Anfechtungsansprüchen in Höhe von nominell € 87.239,16 im Rahmen eines Vergleichsabschlusses gegen Zahlung eines Betrages von 60 %, mithin in Höhe von € 52.243,00, abzugelten.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 05.12.2025 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 05.12.2025 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 21.11.2025