bonne chance! Automatenspiel GmbH

43 IN 494/22 20.02.2026 AG Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)
Register
Osnabrück, HRB 218156
Sitz
Espelkamp
Adresse
Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück
Nachricht
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Schrickgasse 2/Top 9, 1220 Wien, Österreich



wird heute, am 16.02.2026, um 14:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eines Einkommenssteuererstattungsanspruches wird die Nachtragsverteilung insoweit angeordnet, als der den Erstattungsanspruch begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (§ 203 Abs.1 InsO).

Hinsichtlich des gekündigten Genossenschaftsanteils bei der Volksbank Gütersloh eG in Höhe von 100,-- EUR, der im Jahr 2014 zur Auszahlung kommen wird, wird die Nachtragsverteilung angeordnet.

Hinsichtlich der Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTS GmbH Logistik und Transporte Service, Löhne, anhängig bei dem AG Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 145/17 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs.1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht [Gericht.Ort] schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht [Gericht.Ort], [Gericht.StrasseHausnr], [Gericht.PLZ_Ort] eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 494/22
Amtsgericht Bielefeld, 16.02.2026

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