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6 IN 69/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kliniken Bad Neuenahr Service GmbH, Landgrafenstr. 32-38, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 21845), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Landgrafenstr. 7, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.04.2024