Frank Kindermann Gerüstbau GmbH

160 IN 171/17 11.01.2024 AG Essen (Nordrhein-Westfalen)
Register
Essen, HRB 22081
Sitz
Essen
Adresse
Heinz-Bäcker-Str. 29, 45356 Essen
Nachricht
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 171/17

n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22081 eingetragenen Frank Kindermann Gerüstbau GmbH, Heinz-Bäcker-Str. 29, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Kindermann, Heinz-Bäcker-Str. 29, 45356 Essen


wird die Veröffentlichung vom 29.12.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Text korrekt lautet:

zieht der Richter das Verfahren hinsichtlich der Bestellung eines neuen Verwalters im nachstehenden Umfang gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 RpflG an sich;

wird anstelle des Rechtsanwalt Rolf Weidmann, Alfredstraße 220, 45131 Essen, Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstraße 220, 45131 Essen, zum Insolvenzverwalter bestellt;

überträgt der Richter im Übrigen das Verfahren dem Rechtspfleger gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 RpflG zurück.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


Essen, 11.01.2024
Amtsgericht

Klopp
Richter am Amtsgericht

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