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908 IN 773/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KaWe Hotel & Gastro GmbH, Ottenlock 8, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRB 221354), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Graf-Wilhelm-Weg 1, 31558 Hagenburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Martin Gehlen, c/o WILLMERKÖSTER, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, (Generalhandlungsbevollmächtigter), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Sachwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 30.12.2025