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50 IN 67/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bellach & Quatfasel Verwaltungs GmbH, Am Hirtenbach 6, 30952 Ronnenberg (AG Hannover, HRB 224203), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Friedrich-Lekve-Str. 30, 31135 Hildesheim, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Hilmi Aydogan, Bödekerstr. 78, 30161 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 3. Sebastian Lukasz Ossowski, Hehlrather Straße 26, 52249 Eschweiler, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 10.10.2023