BIOMES NGS GmbH

63 IN 286/23 06.03.2024 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Berlin, HRB 235613 B
Sitz
Wildau
Adresse
Halle 21, 15745 Wildau
Geschäftszweig
Entwicklung und Vermarktung von Systemen zur Analyse, Interpretation und Optimierung individuell biologischer Systeme und Gemeinschaften u. a., Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau,
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIOMES NGS GmbH, Schwartzkopffstr. 1, Halle 21, 15745 Wildau, sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 498.878,32 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: a. 21,80 % Betriebsfortführung, b. 20,00 % Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, c. 17,50 Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 5. März 2024, Az: 63 IN 286/23

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