InnFood GmbH

IN 86/23 02.10.2023 AG Mühldorf am Inn (Bayern)
Register
Traunstein, HRB 23893
Sitz
Polling
Adresse
Menningerstraße 1, 84570 Polling
Nachricht
IN 86/23

In dem Verfahren über den Antrag d.
InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Babynahrung und sonstigen Lebensmitteln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des nachfolgend bestellten Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO)
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Sebastianiweg 8, 84028 Landshut
Telefon: +49(871)6600866 0
Telefax: +49(871)6600866 10
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.11.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts spätestens ab dem 28.11.2023 eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf


Donnerstag, 14.12.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 113, 1. OG, Innstr. 1, 84453 Mühldorf


7. Prüfungstermin wird anberaumt auf


Donnerstag, 14.12.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 113, 1. OG, Innstr. 1, 84453 Mühldorf


Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

9. Der mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.08.2023 (berichtigt mit Beschluss vom 16.08.2023) bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt.

Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht
- als Vertreter der Lieferanten -
|Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstaße 24, 95053 Regensburg, vertreten durch Frau Henrike Janke-Wiener
- als Vertreter der unbesicherten Gläubiger -
|meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Tegernseestraße 20, 83022 Rosenheim, vertreten durch Herrn Christoph Krings
- als Vertreter der Insolvenzgläubiger mit den höchsten Foderungen -
|Johann Mitterer, Betriebsratsvorsitzender InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling-Weiding
- als Vertreter der Arbeitnehmer -
|PKF Wulf & Partner Partnerschaft mbB, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch Herrn Martin Wulf
- als Vertreter der Kleingläubiger -
Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin, ob der Gläubigerausschuss beibehalten werden soll.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.07.2023 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 01.10.2023


Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features