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Amtsgericht
Betzdorf
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
11 IN 46/23
21.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sülzle Klein GmbH, Herstellung, Vertrieb u. Wartung von Entwässerungs- u. Trocknungssystemen, Konrad-Adenauer-Straße 194, 57572 Niederfischbach (AG Montabaur, HRB 24100),
vertreten durch:
Dr. Georg Ludwig Schwebel, Dietzhölztal, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebener Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Holzmarkt 1, 50676 Köln,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 25.01.2024, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Lindner
Richter am Amtsgericht