Autohaus Starnitzke GmbH

47 IN 85/25 14.01.2026 AG Bückeburg (Niedersachsen)
Register
Stadthagen, HRB 2481
Sitz
Bückeburg
Adresse
Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg
Geschäftszweig
Betrieb eines Autohauses (Verkauf und Reparaturwerkstatt) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und Grundb
Nachricht
47 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, werden die Kosten für die bei der HDI Versicherung AG abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter in Höhe von jährlich € als besondere Auslagen nach §§ 4 Abs. 3 S. 2, 10 InsVV festgesetzt und ihm gemäß §§ 9 S. 2 2. Alt., 10 InsVV die Zustimmung zu erteilt, der Insolvenzmasse einen entsprechenden Vorschuss auf seine Auslagen zu entnehmen.


G r ü n d e :

Das Insolvenzverfahren erfordert außergewöhnliche Aufwendungen; die sonst abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da eine besonders hohe Deckungssumme zum weiteren Betrieb des Autohauses nebst Reparaturwerkstatt erforderlich ist.
Gläubiger und Schuldner wurden zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 12.01.2026

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