d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH

810 IN 1281/24 D-1-7 30.01.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Wiesbaden, HRB 24924
Sitz
Wiesbaden
Adresse
Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden
Geschäftszweig
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der d.i.i. Deutsche Inve
Nachricht
810 IN 1281/24 D-1-7: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 24924), vertreten durch: 1. Frank Wojtalewicz, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Dirk Hasselbring, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wird zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de .
Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst insbesondere:
Vornahme und Beendigung der Prüfung der unter den laufenden Nummern 0/1, 0/2 und 0/5 angemeldeten Forderungen, sowie ggf. nachträglich eingehenden Forderungsanmeldungen von deren Prüfung die Insolvenzverwalterin aufgrund Personenidentität ausgeschlossen ist, §§ 174-176 InsO

Gründe:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH wurde mit Beschluss vom 17.10.2025 eröffnet und Frau Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Berichts- und Prüffrist im schriftlichen Verfahren wurde auf den 19.01.2026 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin regte an eine Sonderinsolvenzverwalterin zu bestellen, da sie die unter den laufenden Nr. 1, 2 und 5 erfassten Forderungen als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der d.i.i. Beteiligungs GmbH & Co. KG, d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und d.i.i. M. GmbH & Co. KG angemeldet hat.
Aufgrund der vorliegenden Personenidentität ist die Insolvenzverwalterin jedoch von der abschließenden Prüfung dieser Forderungen ausgeschlossen und es ist eine Sonderinsolvenzverwalterin mit diesem Aufgabenkreis zu bestellen.
Die bestellte Sonderinsolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder ist bereits mit der Angelegenheit vertraut und hat sich bereit erklärt das Amt zu übernehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.01.2026



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