JNW Tankanlagenbau Pietroch GmbH

504 IN 11/23 10.12.2025 AG Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)
Register
Wuppertal, HRB 25037
Sitz
Wuppertal
Adresse
Hahnerberger Str. 279, 42349 Wuppertal
Nachricht
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 11/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 25037 eingetragenen JNW Tankanlagenbau Pietroch GmbH, Hahnerberger Str. 279, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Hahnerberger Str. 279, 42349 Wuppertal und Herrn Patrick Peter Jäger, Hahnerberger Str. 279, 42349 Wuppertal und Herrn Frank Namin, Werbsiepen 96a, 42287 Wuppertal


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) BBS Rechtsanwälte, Bembergstraße 20, 42103 Wuppertal


wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

504 IN 11/23
Amtsgericht Wuppertal, 05.12.2025

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