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36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.11.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer Geschäftsführer, Herrn Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmizyar, bezüglich der gegen ihn bestehenden Ansprüche wegen unzulässiger Barabhebungen vom schuldnerischen Konto und rückständiger Einlageverpflichtung gem. § 16 Abs. 2 GmbHG
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025